Hausordnung


Geltungsbereich:
Diese Hausordnung gilt für die 8 Kath. Kindertagesstätten

der Pfarrei St. Laurentius Nentershausen.

 

1.      In der Kita und auf dem gesamten Kita-Gelände herrscht absolutes Rauchverbot.

2.      Im Interesse der Sicherheit der Kinder sind alle Ein- und Ausgangstüren zu schließen und vorhandene Riegel vorzulegen. Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Tür geschlossen ist bzw. ins Schloss fällt.

3.      Feuerwehrzufahrten sind aus Sicherheitsgründen ständig freizuhalten.

4.      Das Abstellen von Rollern, Fahrrädchen, Kinderwagen, Autokindersitzen etc. im Bereich von Fluchtwegen ist nicht gestattet.

5.      Beim Bringen und Abholen sind die Kinder aus Sicherheitsgründen durch die Eltern, oder deren bevollmächtigte Personen, bei dem zuständigen Fachpersonal persönlich an- und abzumelden. Die Aufsichtspflicht der Kita beginnt mit der persönlichen Übergabe und endet nach der persönlichen Verabschiedung des Kindes.

6.      Auf dem Weg in die Kita bzw. von der Kita nach Hause liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern oder deren bevollmächtigte Personen. Bei Festen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, an denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht und Haftung ausschließlich bei den Eltern oder deren bevollmächtigte Personen.

7.      Die Kinder sind während ihrer Betreuungszeit in der Kita unfallversichert. Dies gilt auch für alle Aktivitäten der Kita, die außerhalb der Einrichtung stattfinden.

Ebenso sind die Kinder auf dem direkten Hin- und Rückweg von und zur Kita unfallversichert.

8.      Haustiere sind bei der Bring- und Abholsituation auf dem Gelände der Kita nicht erlaubt und mit einem entsprechenden Abstand von der Einrichtung so zu sichern, dass ein gefahrloser Zugang zur Kita möglich ist.

9.      Um eine dem Kind zugewandte Bring- und Abholsituation, bzw. Eingewöhnungsphase zu ermöglichen, erwarten wir eine zurückhaltende Handy- bzw. Smartwatch-Nutzung, die auf Notfälle zu beschränken ist.

Die dienstliche Nutzung elektronischer Medien durch die Fachkräfte ist in Absprache möglich.

10.  Bild-, Video und Tonaufnahmen von Seiten der Eltern oder anderer Besucher sind in der Eirichtung generell verboten.

11.  Allgemein ansteckende Krankheiten müssen umgehend der Kita gemeldet werden (nähere Informationen dazu siehe Anlage 6 / Anmeldeunterlagen).

Dies dient dem Schutz Ihrer Kinder, Ihrer Familien und unserer Mitarbeitenden. Ggfls. ist eine Meldung von Seiten der Kita an das zuständige Gesundheitsamt in Montabaur notwendig.

12.  Bei Magen-Darm-Infekten (Durchfallerkrankungen), sowie nach fieberhaften Infekten darf die Betreuung des Kindes erst nach 48 Stunden Beschwerdefreiheit, bzw. Fieberfreiheit wieder aufgenommen werden.

In begründeten Einzelfällen ist die Einrichtungsleitung dazu berechtigt, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Familie einzufordern.

13.  Nach dem Mittagessen findet eine Ruhephase statt. In diesem Zeitraum können die Kinder nicht abgeholt werden. Der Eingang bleibt während dieser Zeit geschlossen.

In begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Fachpersonal kann eine Einzelfallregelung getroffen werden.

14.  Für mitgebrachtes Spielzeug und persönliche Gegenstände der Kinder sind ausschließlich die Eltern verantwortlich. Die Kita haftet nicht für Schäden oder Verlust dieser Gegenstände.

15.  Mit sämtlichem Inventar der Kita ist sorgsam umzugehen.

16.  Das Haus- und Weisungsrecht hat die Leitung bzw. die Stellvertretende Leitung der Kita in Absprache mit dem Träger.

17.  Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreuungsvertrag seitens des Trägers gekündigt werden.

18.  Weitere Regelungen können dem Betreuungsvertrag entnommen werden.

 

 

Diese Hausordnung wurde am 26.07.2023 durch den VRK beschlossen und gilt ab dem 01.09.2023 für alle Kindertageseinrichtungen der Pfarrei St. Laurentius Nentershausen.